Leistungen
Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit dem 1. April 2017 können gesetzlich Versicherte zunächst bis zu 5
Sprechstunden-Termine à 50 Minuten bei einem niedergelassenen Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.
Sprechstunden-Termine werden auch dann angeboten, wenn in der
Psychotherapie-Praxis aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind.
Ziel der Sprechstunden-Termine ist es, abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige
Erkrankung vorliegt und welche Art der Behandlung, Beratung oder Maßnahme
geeignet ist.
Sprechstundentermine finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt.
Probatorische Termine
Die probatorischen Termine können im Anschluss an die Sprechstundentermine
stattfinden und dienen dazu,
•
sich kennen zu lernen,
•
von den belastenden Schwierigkeiten zu erzählen,
•
weitere Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen
psychotherapeutischen Verfahren und mögliche Alternativen zu erhalten,
•
sich entscheiden zu können: Kann ich mir eine längere Zusammenarbeit
mit diesem Psychotherapeuten vorstellen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten von bis zu 6 probatorischen
Terminen à 50 Minuten.
Bezüglich der Kostenübernahme von probatorischen Sitzungen durch private
Krankenversicherungen und Beihilfestellen setzen Sie sich bitte vor einem
Ersttermin in der psychotherapeutischen Praxis mit Ihrem Versicherer bzw. der
Beihilfestelle in Verbindung.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine Soforthilfe bei akuten
psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen. Sie ist für gesetzlich versicherte
psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die rasch
psychotherapeutische Hilfe benötigen und ohne diese möglicherweise schwerer
erkranken würden, nicht mehr zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus
eingewiesen werden müssten.
Die Akutbehandlung kann - vorausgesetzt in der Praxis ist ein freier Therapieplatz
vorhanden - kurzfristig nach der zuvor in Anspruch genommenen Sprechstunde
begonnen werden. Es können je Erkrankungsfall bis zu 12 Termine à 50 Minuten
durchgeführt werden.
Analytische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Analytische Psychotherapie findet in der Regel an zwei Terminen in der Woche
statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für Kinder
unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50 Minuten
beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge
Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden.
Nähere Infos zur analytischen Psychotherapie siehe Therapieverfahren.
Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe
Kosten.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel an einem Termin
in der Woche statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen
für Kinder unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50
Minuten beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge
Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden.
Nähere Infos zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie siehe
Therapieverfahren.
Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe
Kosten.
Sebastian Voigts
Psychotherapie-Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie