Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde Seit dem 1. April 2017 können gesetzlich Versicherte zunächst bis zu 5 Sprechstunden-Termine à 50 Minuten bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Sprechstunden-Termine werden auch dann angeboten, wenn in der Psychotherapie-Praxis aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Ziel der Sprechstunden-Termine ist es, abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und welche Art der Behandlung, Beratung oder Maßnahme geeignet ist. Sprechstundentermine finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Probatorische Termine Die probatorischen Termine können im Anschluss an die Sprechstundentermine stattfinden und dienen dazu, sich kennen zu lernen, von den belastenden Schwierigkeiten zu erzählen, weitere Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen psychotherapeutischen Verfahren und mögliche Alternativen zu erhalten, sich entscheiden zu können: Kann ich mir eine längere Zusammenarbeit mit diesem Psychotherapeuten vorstellen? Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten von bis zu 6 probatorischen Terminen à 50 Minuten. Bezüglich der Kostenübernahme von probatorischen Sitzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen setzen Sie sich bitte vor einem Ersttermin in der psychotherapeutischen Praxis mit Ihrem Versicherer bzw. der Beihilfestelle in Verbindung. Psychotherapeutische Akutbehandlung Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen. Sie ist für gesetzlich versicherte psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die rasch psychotherapeutische Hilfe benötigen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten. Die Akutbehandlung kann - vorausgesetzt in der Praxis ist ein freier Therapieplatz vorhanden - kurzfristig nach der zuvor in Anspruch genommenen Sprechstunde begonnen werden. Es können je Erkrankungsfall bis zu 12 Termine à 50 Minuten durchgeführt werden. Analytische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Analytische Psychotherapie findet in der Regel an zwei Terminen in der Woche statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für Kinder unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50 Minuten beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden. Nähere Infos zur analytischen Psychotherapie siehe Therapieverfahren. Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe Kosten. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel an einem Termin in der Woche statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für Kinder unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50 Minuten beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden. Nähere Infos zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie siehe Therapieverfahren. Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe Kosten.
Sebastian Voigts Psychotherapie-Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Analytische Psychotherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde Seit dem 1. April 2017 können gesetzlich Versicherte zunächst bis zu 5 Sprechstunden-Termine à 50 Minuten bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Sprechstunden-Termine werden auch dann angeboten, wenn in der Psychotherapie-Praxis aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Ziel der Sprechstunden-Termine ist es, abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und welche Art der Behandlung, Beratung oder Maßnahme geeignet ist. Sprechstundentermine finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Probatorische Termine Die probatorischen Termine können im Anschluss an die Sprechstundentermine stattfinden und dienen dazu, sich kennen zu lernen, von den belastenden Schwierigkeiten zu erzählen, weitere Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen psychotherapeutischen Verfahren und mögliche Alternativen zu erhalten, sich entscheiden zu können: Kann ich mir eine längere Zusammenarbeit mit diesem Psychotherapeuten vorstellen? Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten von bis zu 6 probatorischen Terminen à 50 Minuten. Bezüglich der Kostenübernahme von probatorischen Sitzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen setzen Sie sich bitte vor einem Ersttermin in der psychotherapeutischen Praxis mit Ihrem Versicherer bzw. der Beihilfestelle in Verbindung. Psychotherapeutische Akutbehandlung Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen. Sie ist für gesetzlich versicherte psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die rasch psychotherapeutische Hilfe benötigen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten. Die Akutbehandlung kann - vorausgesetzt in der Praxis ist ein freier Therapieplatz vorhanden - kurzfristig nach der zuvor in Anspruch genommenen Sprechstunde begonnen werden. Es können je Erkrankungsfall bis zu 12 Termine à 50 Minuten durchgeführt werden. Analytische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Analytische Psychotherapie findet in der Regel an zwei Terminen in der Woche statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für Kinder unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50 Minuten beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden. Nähere Infos zur analytischen Psychotherapie siehe Therapieverfahren. Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe Kosten. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel an einem Termin in der Woche statt. Je nach Indikation kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für Kinder unter 14 Jahren die Kostenübernahme von bis zu 150 Terminen à 50 Minuten beantragt werden. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren und junge Erwachsene unter 21 Jahren können bis zu 180 Termine beantragt werden. Nähere Infos zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie siehe Therapieverfahren. Nähere Infos zur Kostenübernahme verschiedener Krankenversicherungen siehe Kosten.
Sebastian Voigts Psychotherapie-Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie